Mietwagenbedingungen für Selbstfahrer

Vermittlung:

Wir sind eine reine Vermittlungsagentur und vermitteln Ihnen Ihr Mietauto zu günstigen Festpreisen und Konditionen, die wir mit internationalen und lokalen Autovermietern ausgehandelt haben. Vor Ort schließen Sie den endgültigen Mietvertrag mit dem jeweiligen Autovermieter ab.

Was ist inklusive?

Die Preise enthalten unbegrenzte Kilometerleistung, Haftpflicht-, Vollkasko- (keine oder 5% Selbstbeteiligung) und je nach Autovermietung auch eine Diebstahlversicherung, sowie alle lokalen Steuern und Gebühren. Eine Diebstahlversicherung bezieht sich ausschließlich auf den Diebstahl des Fahrzeuges und nicht auf die darin befindlichen Gegenstände.

Selbstbeteiligung:

Bei Anmietung muss eine Kaution hinterlegt werden, um eventuelle nicht gedeckte Fahrzeugschäden bzw. Fahrzeugdiebstahl, geschätzte Tankkosten und überzogenen Mietzeitraum abzusichern. Die Erstattung der Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden/ Ölwanne werden von den Versicherungen der Autovermietungen zum Teil ausgeschlossen, ebenso der Verlust oder die Beschädigung von Wagenschlüsseln. Die Kaution ist per Kreditkarte oder in bar (je nach Autovermietung) zu hinterlegen. Eine Bar-Kaution muss in Landeswährung geleistet werden. Bei einigen Autovermietern wird ausschließlich die Kreditkarte als Kaution akzeptiert. Ausgenommen von der Erstattung der Selbstbeteiligung sind:

  • Entstandene Schäden durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen.
  • Nichtbeachtung der Verkehrsregeln des Landes (Marokko).
  • Fahruntüchtigkeit / Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch die Einnahme von Medikamenten, Drogen oder Alkohol (kein Alkohol am Steuer: 0,0 Promille-Grenze).
  • Grob fahrlässiges Handeln (z.B. durch Befahren unbefestigter Straßen, Fahrerflucht, Transport von Gefahrengütern).
  • Nichthinzuziehen der Polizei bei einem Schadensfall.
  • Überlassung des Fahrzeugs an einen unberechtigten Fahrer.
  • Schäden die durch lose Gegenstände im Fahrzeug verursacht werden.
  • Schäden die durch unsachgemäße Bedienung entstehen (z.B. falsches Tanken).
  • Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, Telefonkosten, etc.

Versicherung und Haftung:

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall, Brand, Diebstahl, versuchter Einbruch, Wild- oder sonstige Schäden) ist die versicherte Person verpflichtet sofort die Polizei und die Mietwagenfirma zu verständigen. Bei Beteiligung eines Unfall-Gegners müssen Sie von der Polizei einen Polizeibericht erstellen lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Rückgabe des Fahrzeuges lassen Sie sich vor Ort einen Schadensbericht von der Mietwagenfirma ausstellen und unterschreiben. Haben Sie einen Mietvertrag mit Vollkasko-Versicherung (mit oder ohne Selbstbehalt), benötigen Sie folgende Unterlagen: den Schadensbericht, den Polizeibericht, eine Kopie des Mietvertrages, den Zahlungsnachweis, dass sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. einen Belastungsnachweis ihrer Kreditkarte. Der Schadensbericht (mit Skizze) muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Hinsichtlich der einzelnen Versicherungsbedingungen gelten die Regelungen im Versicherungsnachweis. Marokko-Aktiv-Reisen und die Mietwagenfirmen haften nicht für Unfallschäden jeglicher Art.
Fahrten außerhalb Marokkos sind verboten. Geldstrafen müssen direkt vor Ort beglichen werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert. In diesen Fällen muss von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden.

Berechnung des Preises:

Die angegebenen Preise sind in € deklariert. Mindestmietdauer ist in der Regel drei Tage. Einzeltage sind auf Anfrage evtl. möglich. Die Preisberechnung richtet sich nach dem Anmietzeitraum.

Buchungsablauf:

Sie buchen bei uns und erhalten Ihren Voucher (Zahlungs- und Reservierungsbeleg), bei dessen Vorlage Sie beim Autovermieter vor Ort Ihr Fahrzeug erhalten.

Mietvertrag:

Vor Ort müssen Sie einen Mietvertrag abschließen. Lesen Sie den Mietvertrag genau durch und bewahren sie sich eine Kopie auf. Als Miettag gelten immer 24 Stunden. Bei Überschreitung wird ein Zusatztag zu dem Ihnen bekannten Tarif berechnet.

Fahrzeuggruppe:

Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Die genannten Fahrzeugmodelle verstehen sich als typisches Beispiel für die Größe des Fahrzeuges. Typenwünsche werden entsprechend der Verfügbarkeit erfüllt. Der Vermieter behält sich vor, im Falle von Nichtverfügbarkeit der gebuchten Kategorie, ein Fahrzeug einer höheren Kategorie bereit zu stellen. Einen eventuell höheren Spritverbrauch hat der Mieter zu tragen.

Sonderzubehör:

GPS, Dachgepäckträger, Kindersitze, Schneeketten, Sandbleche, Schaufeln usw. können angefragt werden. Die dafür evtl. anfallenden Gebühren sind vor Ort zu bezahlen.

Mindestalter des Fahrers und Führerschein:

Das erforderliche Mindestalter beträgt 21 Jahre, das Höchstalter in der Regel 70 Jahre (je nach Mietwagenfirma). Der Fahrer muss bereits drei Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder 3 sein. Der Führerschein muss in Verbindung mit einem gültigen Reisepass bei Vertragsabschluss vor Ort vorlegt werden. Zusätzliche Fahrer müssen bei Abschluss des Mietvertrags im Mietvertrag eingetragen werden und benötigen ebenfalls einen gültigen Führerschein. Für alle Fahrer gelten dieselben Vertragsbedingungen.

Fahrzeugübergabe und -rückgabe:

Es ist eine Flughafen- oder Hotelzustellung möglich. Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und wo Sie das Mietauto übernehmen und zurückgeben werden. Wir benötigen von Ihnen Flugnummer und Ankunftszeit oder Anschrift und Telefonnummer des Hotels. Zustellgebühren hängen von der jeweiligen Autovermietung und der Entfernung zur nächsten Mietstation ab. Einwegmieten sind möglich, Zustellungskosten werden bei Ihrer Buchung berechnet. Für die Übernahme des Mietwagens wird längstens eine Wartezeit von einer Stunde eingeräumt (außer bei Flugverspätungen, die rechtzeitig Marokko-Aktiv-Reisen oder der Mietwagenfirma direkt mitgeteilt wurden), ab dann gilt das Fahrzeug als nicht abgenommen. Überprüfen Sie das Fahrzeug bei Übergabe auf eventuelle Schäden und lassen sie sich diese auf dem Mietvertrag bestätigen, um eine reibungslose Rückgabe des Mietwagens zu gewährleisten. Bitte beachten sie genau die Tankregelung des Autovermieters (Rückgabe wie Annahme). Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen der fehlende Treibstoff plus einer Gebühr (Betankungsservice) berechnet. Bei Rückgabe mit leerem Tank gibt es keine Rückerstattung für restlichen Treibstoff im Tank.

Zusätzliche Versicherungen:

Vor Ort können Sie (je nach Autovermietung) zusätzliche Versicherungen, wie z. B. eine Personeninsassenversicherung (P.A.I.) abschließen. Die Gebühren hierfür richten sich ausschließlich nach den Tarifen des jeweiligen Autovermieters.

Änderung der Buchung:

Sämtliche Änderungen (z. B. Verlängerung, geänderte Flugdaten oder Fahrzeuggruppe usw.) müssen über uns vorgenommen werden. Sollten Sie sich entschließen, ihren Mietwagen länger zu behalten, versuchen wir das zu ermöglichen. Nennen Sie uns einen Faxanschluss an ihrem Urlaubsort (Hotel) oder eine persönliche E-Mail-Adresse und wir vereinbaren die Verlängerung mit Ihrem Autovermieter. Bei vorzeitiger Rückgabe, verspäteter Übernahme (z. B. durch Flugverspätung) oder nicht in Anspruch genommenem Mietwagen besteht kein Erstattungsanspruch. Absprachen mit dem Autovermieter vor Ort können wir nicht berücksichtigen. Wird ein Fahrzeug ohne unser Einverständnis und ohne Wissen der Mietwagenfirma über den vereinbarten Zeitraum hinaus gefahren, wird das Fahrzeug als gestohlen gemeldet und alle Versicherungsansprüche verfallen.

Stornogebühren (für die alleinige Anmietung eines Mietwagens einer marokkanischen Mietwagenfirma):

Stornierungen müssen immer schriftlich an uns gerichtet werden und innerhalb einer bestimmten Frist vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt erfolgen. Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so können wir Ersatz für die Aufwendungen verlangen.

Der Ersatzanspruch errechnet sich je nach Rücktrittszeitpunkt wie folgt:
►bis 15. Tage vor Mietantritt: € 30.-
►14. Tag bis 8. Tag vor Mietantritt: 30%
►7. Tag bis ein Tag vor Mietantritt: 50% (mindestens jedoch drei Tagessätze)
►Am ersten Miettag bzw. bei Nichtabnahme: bis 100%
►Eine Stornierung/Kündigung nach Übernahme des Fahrzeugs ist nicht mehr möglich.
Stornogebühren von internationalen Mietwagenanbietern erhalten Sie auf Anfrage bzw. mit dem Angebot.

Kundenservice:

Sollten Sie Schwierigkeiten gehabt haben, sind wir Ihnen gerne gegen Vorlage des Mietvertrages bei der Regulierung mit Ihrem Autovermieter behilflich. Eine Haftungsübernahme für den örtlichen Autovermieter und / oder Versicherer ist allerdings ausgeschlossen.

Vertragsbedingungen:

Wir haften als Vermieter ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung für nicht zustande gekommene Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen die der Mieter zu vertreten hat. So etwa bei Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte), Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstaltersregelungen, Fahruntüchtigkeit, etc.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mietwagenfirmen und die von Marokko-Aktiv-Reisen. Ihr Vertrag mit marokkanischen Mietwagenfirmen unterliegt marokkanischen Recht, Verträge mit deutschen Mietwagenfirmen unterliegen deutschem Rech. Gerichtsstand ist am Sitz der jeweiligen Mietwagenfirma.
Alle Preise sind in Euro angegeben und gültig ab dem 01.01.2022.

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Eva Zeller
Hauptstraße 128
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Fon 0 76 63 - 94 94 55
Fax 0 76 63 - 94 94 33
info@marokko-aktiv-reisen.com

 
 

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